Hausordnung

Haus- und Hofordnung (PDF)

Wichtige Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab 01.03.2020

Coronavirus – Hinweise zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen

Merkblatt der Unfallkasse Sachsen „Sicher im Schulsport“

Haus- und Hofordnung
der Grundschule Weixdorf
Am Zollhaus 1
01108 Dresden
Tel.: 0351-880 43 52
Fax: 0351-811 69 85
E-Mail: gs.weixdorf@web.de

Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft. Zur Schulgemeinschaft gehören Schüler/-innen, Lehrer/ -innen, Eltern und das Schulpersonal. Damit die Schule ihrer Aufgabe gerecht wird und wir uns in unserer Schulgemeinschaft wohlfühlen können, ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln und Umgangsformen halten.

Das wollen wir:

Im Einzelnen bedeutet dies:

A – Gültigkeitsbereich

Schulgebäude und Schulgrundstück
(einschließlich Sportplatz, Fahrradstellplatz, Schulgarten, Schulsporthalle, Weg zur Schulsporthalle)

B – Umgang der Menschen miteinander

C – Unterricht

D – Schulhaus und Außenanlagen

E – Schulbetrieb

Im Schulhaus und auf dem Schulareal übt die Schulleitung im Rahmen
ihrer Befugnisse das Hausrecht aus.

Das Schulhaus wird täglich 7.30 Uhr geöffnet. Bei extremen Witterungsumständen kann die Schule eher geöffnet werden. Nach dem Vorklingeln 7.42 Uhr wird das Schulhaus geschlossen. Verspätete Schüler oder Besucher melden sich über die Türklingel an. Die Sicherheit Aller verlangt, dass das Schulhaus geschlossen bleibt. Die Personensorgeberechtigten verabschieden ihre Kinder vor dem Schulhaus. Das Fernbleiben vom Unterricht muss bis spätestens 8.30 Uhr der Schule mitgeteilt werden. Die Garderobe der Schüler ist vollständig an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Straßenschuhe sind zu wechseln.

Ablauf des Schultages

1./ 2. Stunde7.45 – 9.30 Uhr
1. Hofpause
3. Stunde9.50 - 10.35 Uhr
4. Stunde10.45 - 11.30 Uhr
2. Hofpause (montags bis donnerstags)
5. Stunde11.50 - 12.35 Uhr
6. Stunde12.45 - 13.30 Uhr

Freitags beginnt die 5. Stunde 11:40 Uhr und endet 12:25 Uhr.

Nach der 2. und 4. Stunde verlassen alle Schüler unverzüglich das Klassenzimmer und begeben sich auf den Hof und die vorgegebenen Plätze. Das Betreten des Schulhauses während der Hofpause ist untersagt. In den kleinen Pausen halten sich alle Schüler im Klassenzimmer auf.

Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist ohne schriftliches Einverständnis der Personensorgeberechtigten nicht gestattet. Bei Stundenausfall oder Hitzefrei gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung der Personensorgeberechtigten mit der Schule.

Im Klassenzimmer und im Schulhaus verhalten sich alle Schüler diszipliniert, ruhig und umsichtig, so dass niemand zu Schaden kommen kann. Sie rennen nicht und sind
besonders vorsichtig beim Begehen der Treppenanlage.

Verlust oder Beschädigung persönlicher Sachen ist sofort einem Lehrer zu melden. Fundsachen werden einem Lehrer oder Hausmeister übergeben.

Die privaten Sachen der Schüler, Lehrer und Dritter sind nicht versichert.

Wer Geld oder Wertgegenstände mitbringt, ist hierfür verantwortlich. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Die Landeshauptstadt Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort einem Lehrer zu melden. Gleiches gilt für Wegeunfälle.

Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen bzw. die Lehrer übergeben die Hortkinder an die Erzieher des Hortes. Gleiches gilt für Teilnehmer an Arbeitsgemeinschaften.

Bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Anwesenden das Haus, entsprechend des bekannten Alarmplanes.

Für Besucher und außer unterrichtliche Nutzer dieser Bildungseinrichtung gilt die Haus- und Hofordnung entsprechend.

Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag bis Freitag jeweils von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr

F – Verfahren bei Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung

Bei Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung wird der Schüler oder das Hortkind bzw. dessen Personensorgeberechtigte zur Verantwortung gezogen.

Wer sich nicht an die Schul- und Hausordnung oder an die Klassenregeln hält, wird in einem Gespräch auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Dies geschieht durch den aufsichtsführenden Lehrer bzw. den zuständigen Klassenlehrer. In angemessenen Situationen wird der Schulleiter hinzugezogen.

Darüber hinaus gilt:
Den Lehrern stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Pädagogische Maßnahmen:

Ordnungsmaßnahmen (vergl. Sächsisches Schulgesetz, §39)

Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrages oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.

G – Personensorgeberechtigte

Die Personensorgeberechtigten sorgen für den regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder.

Die Personensorgeberechtigten sorgen dafür, dass ihr Kind umfassend vorbereitet zum Unterricht erscheint (Hausaufgaben, Arbeitsmittel, gesundes Frühstück, zweckmäßige
Kleidung, Unterschriften, Bescheinigungen).

Die Personensorgeberechtigten unterstützen die Kinder bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen.

Der Schulweg der Schüler unterliegt dem Sorgerecht der Personensorgeberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Die Schüler werden nach Unterrichtsschluss von den Horterziehern von der Schule abgeholt bzw. nach dem Frühhort in die Schule gebracht. Für die Klasse 4 können zwischen Personensorgeberechtigten, Schule und Hort Sondervereinbarungen getroffen werden.

Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind durch die Personensorgeberechtigten sofort der Schule anzuzeigen.

Arztbesuche und Untersuchungen müssen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Bei Notwendigkeit während der Unterrichtszeit ist spätestens einen Tag vorher eine Freistellung zu beantragen. Ein nicht genehmigtes Fehlen wird „unentschuldigt“ vermerkt.

Schüler können aus gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden. Teilbefreiungen sind möglich.

Der Sportlehrer entscheidet über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese vier Wochen nicht überschreitet. Für eine Befreiung von mindestens einer
Woche kann der Sportlehrer ein ärztliches Zeugnis vom Schüler anfordern.

Über eine Befreiung vom Sportunterricht, die den Zeitraum von vier Wochen überschreitet, entscheidet der Schulleiter aufgrund einer Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, z. Bsp. bei einem gebrochenen Bein, kann auf die Vorlage ärztlicher Zeugnisse verzichtet werden.

Medikamente werden nur auf ärztliches Attest, nach Absprache mit dem Lehrer, mitgebracht und verabreicht.

Schulleitung sowie Lehrer stehen den Personensorgeberechtigten zu Sprechzeiten zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

H – Änderung der Haus- und Hofordnung

Die Schul- und Hausordnung kann entsprechend der sachlichen Notwendigkeit durch die Gesamtlehrerkonferenz/ Schulkonferenz geändert werden.

Alle Schüler und Hortkinder werden zu Beginn jedes Schuljahres über die Festlegungen belehrt. Für die Personensorgeberechtigten und Besucher erfolgt ein öffentlicher Aushang.

Das Hausrecht übt der Schulleiter aus, in Abwesenheit der Schulleitung wird dieses auf den Hausmeister übertragen.

Schulträger ist die Landeshauptstadt Dresden, Schulverwaltungsamt. Die Dienstaufsichtsbehörde des Lehrerpersonals ist das Regionalschulamt Dresden, Abteilung Grundschulen.

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 03.07.1991, der Schulordnung für Grundschulen vom 02.05.1994 und durch die Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994 geregelt (in Beachtung aktueller Änderungen) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer vom 29.04.2002. Diese können nach Voranmeldung im Schulsekretariat eingelesen werden.

Diese Haus- und Hofordnung wurde am 07.11.2016 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 08.11.2016 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnung Werken, die Sporthallenordnung vom 29.01.2002, die Sportplatzordnung, die Schulgartenordnung sowie die objektspezifischen Regelungen gemäß Brandschutzordnung/Gefahren.

A. Fährmann
Schulleiterin