Hausordnung

Haus- und Hofordnung (PDF)

Wichtige Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab 01.03.2020

Merkblatt der Unfallkasse Sachsen „Sicher im Schulsport“

Haus- und Hofordnung

der Grundschule Weixdorf

Am Zollhaus 1

01108 Dresden

Tel.:   (0351)  880 4352

Fax:   (0351)  811 6985

E-Mail:  gs.weixdorf@web.de

Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft. Zur Schulgemeinschaft gehören Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Eltern und das Schulpersonal. Damit die Schule ihrer Aufgabe gerecht wird und wir uns in unserer Schulgemeinschaft wohlfühlen können, ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln und Umgangsformen halten.

 

Was wollen wir:

– höflich miteinander umgehen
– höflich miteinander umgehen
– Streitigkeiten im Gespräch lösen
– auf Gewalt verzichten
– uns gegenseitig achten
– aufeinander Rücksicht nehmen
– uns gegenseitig helfen
– pünktlich sein
– im Unterricht zusammenarbeiten
– unsere Schule sauber halten
– mit eigenen und fremden Dingen (Bücher, Arbeitsmittel, Möbel, Computer) sorgfältig umgehen)

Im Einzelnen bedeutet dies:

A – Gültigkeitsbereich

B – Umgang der Menschen miteinander

 – Gegenseitige Achtung, ein freundlicher und höflicher Umgang miteinander ist für alle am Schulleben Beteiligten selbstverständlich.

Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an die Lehreraufsicht, seine Klassenlehrerin, die Vertrauenslehrerin oder die Schulleiterin.

C – Unterricht

 – Alle Schülerinnen und Schüler kommen täglich pünktlich und gut vorbereitet in den

Unterricht mit vollständigen Arbeitsmitteln und erfüllten Hausaufgaben.

einband haben. Bei Beschädigung oder Verlust müssen diese durch die

Personensorgeberechtigten ersetzt werden.

vor, legen die notwendigen Arbeitsmittel für die Folgestunde unter die Bank und

begeben sich auf ihre Plätze. Bis Unterrichtsbeginn bleibt die Zimmertür geöffnet.

Kommt ein Lehrer nicht pünktlich in die Klasse, wird der Lehrer der Nachbarklasse oder das Sekretariat informiert.

D – Schulhaus und Außenanlagen

E – Schulbetrieb

Im Schulhaus und auf dem Schulareal übt die Schulleitung im Rahmen  ihrer Befugnisse das Hausrecht aus.

Das Schulhaus wird täglich 7.30 Uhr geöffnet. Bei extremen Witterungsumständen kann die Schule eher geöffnet werden.

Nach dem Vorklingeln 7.42 Uhr wird das Schulhaus geschlossen.

Verspätete Schüler oder Besucher melden sich über die Türklingel an. Die Sicherheit Aller verlangt, dass das Schulhaus geschlossen bleibt.

Die Personensorgeberechtigten verabschieden ihre Kinder vor dem Schulhaus.

Das Fernbleiben vom Unterricht muss bis spätestens 8.30 Uhr der Schule mitgeteilt werden.

Die Garderobe der Schüler ist vollständig an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Straßenschuhe sind zu wechseln.

 

  1. Hofpause
  1. Std. 09:50 Uhr – 10:35Uhr
  1. Std. 10:45 Uhr – 11:30 Uhr
  1. Hofpause (Montag – Donnerstag)
  1. Std. 11:50 Uhr  – 12:35 Uhr
  1. Std. 12:45 Uhr  – 13:30 Uhr

* freitags beginnt die 5. Stunde 11:40 Uhr und endet 12:25 Uhr

 

F – Verfahren bei Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung                                      

Darüber hinaus gilt:

Den Lehrern stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. pädagogische Maßnahmen können sein:

– Eintrag in Klassenliste

– Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen

– vorzeitiges Abholen vom Unterricht

– Nacharbeiten des durch eigene Schuld versäumten Stoffes

  1. Ordnungsmaßnahmen (vergl. Sächsisches Schulgesetz, §39)

– Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrages oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.

G – Personensorgeberechtigte

Der Sportlehrer entscheidet über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese vier Wochen nicht  überschreitet. Für eine Befreiung von mindestens einer Woche kann der Sportlehrer ein ärztliches Zeugnis vom Schüler anfordern.

Über eine Befreiung vom Sportunterricht, die den Zeitraum von vier Wochen überschreitet, entscheidet der Schulleiter aufgrund einer Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, z. Bsp. bei einem gebrochenen Bein, kann auf die Vorlage ärztlicher Zeugnisse verzichtet werden.

H – Änderung der Haus- und Hofordnung

 – Die Schul- und Hausordnung kann entsprechend der sachlichen Notwendigkeit durch die Gesamtlehrerkonferenz/Schulkonferenz geändert werden.

Alle Schüler und Hortkinder werden zu Beginn jedes Schuljahres über die Festlegungen belehrt. Für die Personensorgeberechtigten und Besucher erfolgt ein öffentlicher Aushang.

Das Hausrecht übt der Schulleiter aus, in Abwesenheit der Schulleitung wird dieses auf den Hausmeister übertragen.

Schulträger ist die Landeshauptstadt Dresden, Schulverwaltungsamt. Die Dienstaufsichtsbehörde des Lehrerpersonals ist das Regionalschulamt Dresden, Abteilung Grundschulen.

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 03.07.1991, der Schulordnung für Grundschulen vom 02.05.1994 und durch die Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994 geregelt (in Beachtung aktueller Änderungen) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer vom 29.04.2002. Diese können nach Voranmeldung im Schulsekretariat eingelesen werden.

Diese Haus- und Hofordnung wurde am 14.11.2022 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 15.11.2022 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnung Werken, die Sporthallenordnung vom 29.01.2002, die Sportplatzordnung, die Schulgartenordnung sowie die objektspezifischen Regelungen gemäß Brandschutzordnung/ Gefahren.

A. Fährmann

Schulleiterin